Hautkrankheiten und Allergien sind die häufigsten Berufskrankheiten überhaupt. Aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften und die Hautärzte ein spezielles Verfahren geschaffen (Hautarztverfahren), damit unbürokratisch und schnell abgeklärt werden kann, ob eine Hauterkrankung oder Allergie durch den Beruf ausgelöst worden ist oder durch diesen eine vorhandene Erkrankung verschlimmert wird.
Neben der Ursachenabklärung wird den Betroffenen auf vielfältige Weise geholfen. Zulasten der Berufsge- nossenschaft erhalten sie alle notwendigen Haut- schutz- und Pflegemaßnahmen, Beratungen, Schulungsseminare etc. Beispielhafte Erkrankungen sind z.B. Handekzeme bei Friseurinnen, Metallar- beitern, in Gesundheitsberufen sowie in anderen Branchen. Weitere Beispiele sind Latexallergien bei Krankenpflegepersonal, Mehl-Allergien bei Bäckern, Hautkrebsvorstufen und Hautkrebs durch z.B. Arsen, ionisierende Strahlen und in Einzelfällen auch durch UV- bzw. Sonnenlicht (z.B. Bauingenieur mit langjährigen Tropenaufenthalten).
Hautkrebs als Berufskrankheit:
Hautkrebs in all seinen Formen nimmt in Deutschland von Jahr zu Jahr um mehrere Prozent zu. Mindestens 200 000 Neuerkrankungen (Deutsche Krebshilfe für das Jahr 2010) gibt es pro Jahre, Hautkrebs ist der mit Abstand häufigste Krebs des Menschen. Neu ist, das bestimmte Hautkrebsformen (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen) bei Berufstätigen, die jahrzehntelang in Aussenberufen (Bau,Seefahrt,Garten-und Landschaftsbau,Sportlehrer etc.) gearbeitet haben, als neue Berufskrankheit (BK 5103) entschädigt werden können. Sollten Sie in einem Aussenberuf arbeiten oder gearbeitet haben, ist es umso wichtiger, an den Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.
Dr. Walther ist Mitglied der ABD (Arbeitsgemeinschaft Berufsdermatologie) und zertifizierter Gutachter für berufsdermatologische Fragestellungen.